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AGB

I. Allgemeines

1. Anwendungsbereich

Die Parku AG, Zweierstrasse 129, 8003 Zürich, Schweiz, (Parku) bietet über die Website www.parku.ch und entsprechende Programme für mobile Geräte (Apps) eine Plattform zur kurzfristigen und kurzzeitigen Vermietung von Parkplätzen für PKWs in bestimmten Städten und Regionen an (die Plattform). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung der auf der Plattform registrierten Benutzer (Benutzer) sowohl gegenüber Parku mit Bezug auf die Benutzung der Plattform und der Dienste von Parku als auch der Benutzer untereinander als Vermieter und Mieter der über die Plattform vermittelten Parkplätze. Der Benutzer anerkennt mit seiner Registrierung diese AGB als für ihn für diesen Anwendungsbereich rechtlich verbindlich.

2. Änderungen

Parku kann diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen anpassen, kündigt dies jedoch mit einer Frist von mindestens 20 Tagen auf geeignete Weise (z.B. per E-Mail) vorgängig an. Ohne Widerspruch innert dieser Frist und in jedem Fall mit der weiteren Nutzung der Plattform nach Ablauf der Frist durch den Benutzer gelten die Änderungen als akzeptiert. Alle sonstigen Änderungen dieser AGB oder davon abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

II. Registrierung

1. Allgemeines

Die Plattform und deren Dienste dürfen ausschliesslich von auf der Plattform korrekt registrierten Benutzern in Anspruch genommen werden. Eine gewerbliche Nutzung der Plattform, insbesondere durch Vermittler von Parkplätzen, ist untersagt. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos, persönlich und nicht übertragbar; das eigene Benutzerkonto darf nicht anderen Personen zur Verfügung gestellt werden. Wird ein Konto für mehr als 90 Tage nicht benutzt, kann Parku es löschen und die Vertragsbeziehung auflösen.

2. Registrierungsvoraussetzungen

Registrieren können sich ausschliesslich natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, Deutschland und Österreich, die das 18. Altersjahr vollendet haben und unbeschränkt handlungsfähig sind, sowie juristische Personen mit eingetragenem Sitz oder Zweigniederlassung in der Schweiz.

Die Registrierung und Benutzerschaft erfordert die Angabe von Vor- und Nachnahme bzw. im Handelsregister eingetragene Firma, Adresse des Wohnsitzes bzw. Sitzes, eine gültige E-Mail-Adresse sowie Angaben zum Pay-Pal Konto oder alternativ zur Kreditkarte des Benutzers. Juristische Personen haben zudem den Namen einer Kontaktperson anzugeben. Benutzer, welche mit Hilfe der Plattform einen Parkplatz finden möchten, müssen Angaben zum Kontrollschild des Fahrzeuges, für welches sie einen Parkplatz suchen, machen. Natürliche Personen haben ihr Geburtsdatum anzugeben. Der Benutzer steht dafür ein, dass seine in der Plattform gespeicherten Angaben stets aktuell, vollständig und wahrheitsgetreu sind und belegt dies auf Verlangen.

Benutzer müssen einen persönlichen Benutzernamen und ein Passwort wählen. Der Benutzername darf weder irreführend, obszön, herablassend noch auf sonstige Weise anstössig oder unlauter sein.

Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. Parku kann eine solche ohne Angabe von Gründen ablehnen.

3. Vertragsbeginn und Aufnahme in die Benutzerschaft

Der Benutzer ist registriert, wenn er seinen Registrierungsantrag ausgefüllt und übermittelt hat, den AGB zugestimmt und von Parku eine Willkommens-E-Mail empfangen hat. Mit seiner erfolgreichen Registrierung schliesst der Benutzer einen Vertrag mit Parku über die Benutzung der Plattform und der damit verbundenen Dienstleistungen von Parku ab. Diese AGB und etwaige weitere Bestimmungen, auf die in den AGB verwiesen wird, sind Teil dieses Vertrages. Parku kann von Benutzern die Unterzeichnung eines schriftlichen Vertragswerks verlangen und den Vertrag bei nicht fristgerechter Unterzeichnung und Rücksendung fristlos kündigen.

4. Beendigung des Vertrags

Der Benutzer kann die Benutzerschaft und damit den Vertrag mit Parku, soweit gesetzlich zulässig, jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch Ausübung der entsprechenden Funktion auf der Plattform oder schriftliche Kündigung beenden. Mit Erhalt der Kündigung darf Parku das Benutzerkonto und die weitere Nutzung der Plattform sofort ganz oder teilweise sperren. Die Beendigung des Vertrags wird jedoch erst wirksam, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

⎯ Es besteht kein Streit zwischen dem Benutzer und einem anderen Benutzer bezüglich eines Mietverhältnisses für einen Parkplatz (vgl. Ziff. VII.4);

⎯ Alle Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Parku sind ausgegelichen;

⎯ Der Benutzer bietet aktuell keine Parkplätze über die Plattform an.

Parku bestätigt per E-Mail die Kündigung des Vertrags. Parku hat das Recht (aber nicht die Pflicht) mit Beendigung des Vertrags alle über den Benutzer gespeicherten Angaben, Inhalte und Transaktionsdaten ohne Ankündigung zu löschen und ihn als gelöscht auszuweisen.

Parku ist berechtigt einen Benutzer, soweit gesetzlich zulässig, jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist von der Plattform auszuschliessen, d.h. die Benutzerschaft und damit den Vertrag mit Parku zu beenden, ohne dass dem Benutzer hieraus Ansprüche gegen Parku erwachsen. Ein jederzeitiges, fristloses Kündigungsrecht gilt insbesondere bei Verstössen des Benutzers gegen die vorliegenden AGB. Parku ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), einen Benutzer entschädigungslos vorübergehend zu sperren oder definitiv auszuschliessen, wenn Hinweise bestehen, dass dieser Benutzer mit einem anderen gesperrten oder ausgeschlossenen Benutzer im selben Haushalt lebt, gegen die vorliegenden AGB verstossen wurde oder wird, oder sonst ein Missbrauch vorliegt. Parku teilt dem Benutzer die Sperrung, Ausschluss bzw. Kündigung schriftlich, über die Plattform und|oder per E-Mail mit.

Bestehende Mietverträge für Parkplätze sind durch eine Beendigung der Benutzerschaft und Auflösung des Vertrags mit Parku nicht tangiert. Sie können nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden, sofern diese AGB nichts anderes vorsehen.

5. Preisliste

Parku empfiehlt seinen Nutzern 3 Preiskategorien. Diese können die Vermieter selbst festlegen oder die Preisfindung in Absprache mit parku übertragen.

(a) Land CHF 1.00/h

(b) Stadt CHF 3.00/h

(c) Exklusive Lage CHF 4.50/h

III. Pflichten des Benutzers

1. Benutzerkonto

Der Benutzer ist verpflichtet sein Passwort jederzeit geheim zu halten. Besteht der Verdacht oder die Gewissheit, dass ein Dritter das eigene Passwort kennt, muss es unverzüglich geändert werden. Der Benutzer steht für alle Handlungen, die unter Einsatz seines Benutzernamens und Passworts erfolgen, gegenüber Parku und anderen Benutzern wie für seine eigenen ein. Die diesbezüglichen Aufzeichnungen von Parku werden von den Parteien als vermutungsweise richtig, vollständig und beweiskräftigt anerkannt.

2. Benützen der Plattform

Die Plattform darf nur manuell und nur wie von dieser vorgesehen benutzt werden. Die Verwendung von Mechanismen, Software oder sonstiger Scripts, welche die Plattform belasten oder den offenkundigen oder erklärten Interessen von Parku zuwiderlaufen können, ist untersagt. Insbesondere dürfen keine Crawler, Suchroboter oder andere automatisierte Verfahren zum Auslesen von Daten oder Benutzern der Plattform verwendet werden. Benutzer dürfen keine Massnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermässige Belastung der Plattform zur Folge haben könnten, und auch sonst nicht in störender Weise auf die Plattform einwirken. Es ist Benutzern untersagt, von der Plattform generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren.

Benutzer dürfen die Plattform nicht für irgendeine Form von Werbung nutzen. Insbesondere dürfen die auf der Plattform veröffentlichten Inhalte keine Links oder Internet-Adressen oder kommerzielle Kommunikation enthalten.

Parku kann mit den Benutzern über die Plattform kommunizieren und ihnen auf diese Weise rechtsverbindlich Mitteilungen zukommen lassen (vgl. dazu auch Ziff. VII.4 unten). Zu disem Zweck werden Push-Mitteilungen innerhalb der App versendet, welche durch Informationsemails ergänzt oder gedoppelt werden. Sie gelten als zugegangen, sobald sie auf der Plattform für die betreffenden Benutzer abrufbar sind. Dies gilt auch dann, wenn Parku dem Benutzer den Eingang neuer Mitteilungen per E-Mail anzeigen sollte bzw. diese E-Mail-Anzeige nicht funktioniert. Es ist Sache der Benutzer, die Plattform regelmässig auf den Eingang neuer Mitteilungen zu überprüfen.

3. Geistiges Eigentum, Rechte Dritter, Einhaltung geltenden Rechts

Texte, bildliche Darstellungen und sonstige Inhalte und Angaben, welche ein Benutzer auf der Plattform in irgendeiner Art und Form (z.B. durch das Foto des zu vermietenden Parkplatzes) veröffentlicht oder auf sonstige Weise über die Plattform kommuniziert, dürfen von Parku im Zusammenhang mit dem Betrieb der Plattform, der Erbringung ihrer Dienstleistung sowie für deren Bewerbung und Dokumentation (auch unter Verwendung von Screenshots) zeitlich und örtlich unbeschränkt und entschädigungslos verwendet werden, dies auch über das Ende dieses Vertrags hinaus.

Der Benutzer steht dafür ein, dass diese Texte, bildliche Darstellungen und sonstige Inhalte und Angaben keinerlei Immaterialgüter-, Persönlichkeits- und andere Rechte Dritter verletzen oder sonst gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstossen und er Parku die vorstehende Nutzung erlauben darf. Die Texte, bildliche Darstellungen und sonstigen Inhalte und Angaben dürfen nicht beleidigend, herablassend, obszön, diffamierend, belästigend, ehrverletzend, verunglimpfend, rufschädigend, irreführend u.ä. sein oder zu Verwechslungen führen. Der Benutzer darf auf der Plattform einzig Bilder publizieren, welche er selber erstellt hat oder zu deren bei Parku vorgesehenen Verwendung der Rechteinhaber zugestimmt hat; dies gilt auch für im Internet schon veröffentlichte Inhalte.

Der Benutzer verpflichtet sich auch sonst, sich in jeder Hinsicht an geltendes Recht zu halten.

Texte, bildliche Darstellungen und sonstige Inhalte und Angaben der Plattform dürfen nur soweit und solange verwendet werden, wie dies für eine ordnungsgemässe Inanspruchnahme der über die Plattform angesprochenen Dienstleistungen erforderlich ist. Mit diesem Vertrag werden den Benutzern keinerlei Rechte an diesen Texte, bildliche Darstellungen und sonstige Inhalten und Angaben übertragen. Die Verwendung der Logos und sonstigen Kennzeichen von Parku ist, soweit in diesen AGB nicht anders vorgesehen (vgl. Ziff. VIII.2 unten), nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung und nur im Rahmen der Vorgaben von Parku zulässig.

IV. Spezielle Pflichten des vermietenden Benutzers

Es dürfen keine Flächen als Parkplätze angeboten werden, welche zu diesem Zwecke nicht geeignet sind. Der Benutzer darf lediglich Grundstücke als Parkplätze zur Verfügung stellen, hinsichtlich derer er berechtigt ist und welche mit keinen Dienstbarkeiten belastet sind, die durch den Gebrauch des Grundstücks als Parkplatz beeinträchtigt würden. Soweit der Benutzer selbst Mieter der Parkplätze ist, steht er dafür ein, dass er diese im Rahmen der Plattform untervermieten darf und über die erforderliche Zustimmung des Eigentümers verfügt.

Die zur Vermietung angebotenen Parkplätze müssen in der Zeit, in welcher sie gemäss Registrierung zur Vermietung an Benutzer zur Verfügung stehen, frei, in einem guten Zustand und von der öffentlichen Strasse her für PKWs frei zugänglich (keine Absperrung, verschlossene Tore, gesperrte Schranken, etc.) sein. Der vermietende Benutzer ist zum Unterhalt verpflichtet und muss mit jederzeitigen, kurzfristigen, spontanen Vermietungen rechnen. Er steht dafür ein, dass ein Parkplatz, den ein Benutzer gemietet hat, diesem tatsächlich während der Mietdauer zur Verfügung steht und ordnungsgemäss genutzt werden kann (z.B. keine Belegung durch Dritte oder Fahrzeuge des vermietenden Benutzers).

Der vermietende Benutzer sorgt dafür, dass die auf der Plattform registrierten Daten der zur Vermietung angebotenen Parkplätze jederzeit aktuell, vollständig und korrekt und in keiner Weise irreführend sind. Er beantwortet etwaige Anfragen mietender Benutzer umgehend.

V. Spezielle Pflichten des mietenden Benutzers

Die gemieteten Parkplätze dürfen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie vorgesehen sind, d.h. in der Regel für das vorübergehende Parkieren von PKWs. Die Fahrzeuge müssen den geltenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Strassenverkehrsgesetzes (einschliesslich seiner Verordnungen) entsprechen. Dessen Vorschriften sind mangels anderer Vorgaben vor Ort oder des vermietenden Benutzers vom vermietenden Benutzer auch auf dem Parkplatzgelände zu befolgen.

Die Benutzung des Parkplatzes darf weder Dritte noch den vermietenden Benutzer in ihren bzw. seinen berechtigten Interessen beeinträchtigen. Der Parkplatz und das umliegende Gelände muss sorgfältig benutzt und darf nicht in einer über die ordnungsgemässe Nutzung hinausgehenden Weise beschädigt oder verschmutzt werden. Schäden und andere Umstände, die eine Nutzung zum vorgesehenen Gebrauch beeinträchtigen, sind dem vermietenden Benutzer sofort anzuzeigen.

Ein mietender Benutzer darf nur den von ihm gemieteten Parkplatz benutzen und dies nur im vereinbarten Zeitraum. Er darf den Parkplatz nicht untervermieten oder Dritten zur Verfügung stellen.

Der mietende Benutzer schuldet dem vermietenden Benutzer die vereinbarte Parkplatzgebühr und bei Fehl- oder Übernutzung auch zusätzliche Parkplatz- und Strafgebühren. Sie werden sofort fällig.

VI. Spezielle Pflichten von Parku

Parku bietet den Benutzern ihre Dienstleistungen über die Plattform im Rahmen ihrer Ressourcen, betrieblichen Möglichkeiten und strategischen Ausrichtung an (vgl. auch Ziff. X). Parku ist in der Wahl der dazu benutzten Mittel, Wege und Methoden frei. Insbesondere kann sie entscheiden, ob und wie sie eine entsprechende Website und|oder Apps und für welche Endgeräte oder Betriebssysteme sie solche anbietet. Sie kann diese jederzeit ändern, erweitern, einschränken und einstellen. Benutzer haben insbesondere keinen Anspruch darauf, dass der Zugang zur Plattform über ein bestimmtes System oder sonst in einer bestimmten Art und Weise angeboten oder aufrechterhalten wird.

Die Nutzung von Apps kann von der Annahme zusätzlicher Lizenz- und Nutzungsbedingungen von Parku und Dritten abhängig sein. Der Bezug von Apps und die Nutzung der Plattform kann überdies mit Kosten verbunden sein (z.B. Gebühren für mobile Datenverbindung); für diese ist der Benutzer alleine verantwortlich.

Parku darf Texte, bildliche Darstellungen und sonstige Inhalte und Angaben des Benutzers so verarbeiten und anpassen, dass diese auf Websites und in den Apps wie erforderlich dargestellt werden können. Die Benutzer sind sich bewusst, dass sich die Darstellung der Angebote auf den mobilen Endgeräten von derjenigen auf der Webseite unterscheiden kann. Nichtsdestotrotz sind Benutzer bei einem Vertragsschluss mittels mobilen Endgerät in gleicher Art und Weise gebunden, wie ein Vertragsschluss über eine Website vorgenommen wird.

Parku ist nicht verpflichtet die zur Miete angebotenen Parkplätze auf ihre Tauglichkeit, Verfügbarkeit oder sonst wie zu prüfen.

VII. Miete eines Parkplatzes

1. Rechtsverhältnis

Der Parkplatzmietvertrag wird zwischen vermietenden und mietenden Benutzern nach den Bestimmungen dieser AGB abgeschlossen; im übrigen gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts. Parku ist ausschliesslich Vermittlerin und nicht Partei dieser Mietverträge und daher auch für deren korrekte Erfüllung nicht verantwortlich.

2. Mietvertrag

Der vermietenden Benutzer schliesst mit dem mietenden Benutzer für den vereinbarten Zeitraum einen gewöhnlichen, befristeten, kurzzeitigen Mietvertrag über die Benutzung des vereinbarten Parkplatzes ab. Der vereinbarte Zeitraum und Parkplatz ergibt sich aus dem entsprechenden Mietprozess der Plattform und wird von dieser verbindlich festgehalten. Der Abschluss des Mietvertrag wird beiden Parteien durch die Plattform per E-Mail bestätigt.

Der vermietende Benutzer ist verpflichtet, den vereinbarten Parkplatz zum vereinbarten Zeitpunkt für die fest vereinbarte Dauer in einem zum vorgesehenen Gebrauch tauglichen Zustand zur Nutzung durch den mietenden Benutzer bereitzuhalten.

Die geschuldete Miete (Parkplatzgebühr) sind für jeden Parkplatz individuell und werden auf der Plattform angezeigt; sie kann jederzeit ändern, gilt jedoch mit Abschluss des Mietvertrags als fest vereinbart. In der Miete sind etwaige Nebenkosten bereits enthalten, ebenso die Provision für Parku (vgl. Ziff. VIII.3 unten).

Der mietende Benutzer hat keinen Anspruch auf Stornierung einer Miete. Liegt dies jedoch mehr als [] 3 Tage in der Zukunft, kann Parku die Stornierung gegen Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 5[], welche zur Hälfte dem vermietenden Benutzer zusteht, vornehmen und bereits bezahlte Parkplatzgebühren nach Abzug der Bearbeitungsgebühr auf sein Konto zurückerstatten. In diesem Fall gilt der Mietvertrag als einvernehmlich aufgelöst und der der betreffende Parkplatz steht wieder zur Verfügung.

3. Zahlungsmodalitäten

Nach Abschluss eines Mietvertrags wird dem mietenden Benutzer über die Plattform die vereinbarte Parkplatzgebühr auf seinem Pay-Pal Konto oder alternativ seiner Kreditkarte belastet. Der Benutzer stimmt dieser Belastung mit Abschluss des Mietvertrags zu.

Die Zahlung hat zunächst auf ein Konto von Parku zu erfolgen und wird von Parku nach den Bestimmungen dieser AGB und Abzug der Provision und weiteren, vom vermietenden Benutzer allfälligen geschuldeten Beträge von Parku an diesen ausbezahlt (vgl. Ziff. VIII.4 unten). Zahlt der mietende Benutzer nicht, ist der vermietende Benutzer für das Inkasso verantwortlich und kann die diesbezüglichen Kosten vom mietenden Benutzer zurückfordern.

Alle Gebühren verstehen sich inklusive einer Mehrwertsteuer von 8%, soweit sie anfällt.

4. Fehlverhalten, Probleme und Streitfälle

Streitfälle aus dem Mietvertrag sind direkt zwischen dem vermietenden und mietenden Benutzer zu regeln. Parku kann in diesen Fällen weder vermitteln noch sie entscheiden, soweit diese AGB nichts anderes vorsehen, darf jedoch etwaige rechtskräftige Entscheide eines Gerichts oder verbindliche Vergleiche umsetzen, auch wenn Parku selbst nicht Partei des Verfahrens bzw. Vergleichs ist. Parku legt in einem Streitfall beiden Parteien die ihr zur Verfügung stehenden sachdienlichen Daten und Informationen in der ihr vorliegenden Form offen. Die an einem Streitfall beteiligten Parteien stehen solidarisch für etwaige Kosten und Umtriebe von Parku im Zusammenhang mit einem Streifall entstehen ein, sofern (und soweit) nicht eine der Partei sich zur Übernahme der Kosten des Streitfalls verpflichtet hat oder dazu verpflichtet wurde, in welchem Fall sie auch (anteilig) die Kosten von Parku trägt.

Stand dem mietenden Benutzer eine Parkplatzgebühr der gemietete Parkplatz für die vereinbarte Zeitdauer nicht zur Verfügung, kann er auf der Plattform innert drei Tagen nach Ende des vereinbarten Mietzeitraums die dafür vorgesehene Reklamationsmeldung platzieren. Parku wird dies dem vermietenden Benutzer über die Plattform mitteilen und ihm seinen Anteil an den Parkplatzgebühren bis zum Nachweis der Erledigung des Streitfalls zurückbehalten.

Beansprucht der mietende Benutzer den Parkplatz länger oder zu einem anderen Zeitraum als vereinbart oder den falschen Parkplatz, so schuldet er dem vermietenden Benutzer zusätzlich zur regulären Parkplatzgebühr entsprechende zusätzliche Parkplatzgebühren für die Übernutzung (die Nutzung eines falschen Parkplatzes gilt als Doppelnutzung; es gilt dann die auf der Plattform zum Zeitpunkt der Nutzung festgehaltene Parkplatzgebühr des falschen Parkplatzes) plus eine Strafgebühr.

Es sind folgende Eskalationsstufen bei Verletzung der parku-Richtlinien vorgesehen

1. Vergehen: Verwarung via App

2. Vergehen: Strafzahlung via App (einmalig CHF 20, Abbuchung von Guthaben)

3. Vergehen: Strafzahlung via App (einmalig CHF 50, Abbuchung von Guthaben

4. Vergehen: Abschleppen (wobei wir dabei vorstrecken müssen und das Geld vom Abschlepper wiederbekommen müssen – aufwendig und teuer, Rahmenvertrag mit Abschlepper ist notwendig)

Der vermietende Benutzer ist zudem berechtigt, das Fahrzeug des mietenden Benutzers auf Kosten und Risiko des mietenden Benutzers abschleppen zu lassen, wenn der vereinbarte Zeitraum um mehr als 15 Minuten überschritten ist oder er sich auf einem anderen als dem vereinbarten Parkplatz befindet . Beides wird dem mietenden Benutzer über die Plattform angezeigt. Will der vermietende Benutzer die zusätzlichen Parkplatz- und Strafgebühren geltend machen, muss er über die Plattform innert drei Tagen nach Ende des vereinbarten Mietzeitraums die dafür vorgesehene Reklamationsmeldung platzieren. Sie wird dem mietenden Benutzer über die Plattform mitgeteilt. Gleichzeitig belastet Parku dem Benutzer die entsprechende Gebühren auf seinem Pay-Pal Konto oder alternativ seiner Kreditkarte. Der Benutzer stimmt dieser Belastung mit Abschluss des Mietvertrags zu. Bestreitet der mietende Benutzer über die Plattform nicht innert drei Tagen nach der Mitteilung von Parku, wonach er zur Bezahlung der zusätzlichen Gebühren verpflichtet ist, leitet Parku diese Gebühren nach Abzug ihrer Provisionen und etwaigen Aufwände an den vermietenden Benutzer weiter. Ansonsten behält Parku die Gebühren bis zum Nachweis der Erledigung des Streitfalls zurück.

Parku schuldet auf zurückbehaltene Beträge keine Zinsen und kann in jedem Fall ihre Provision einbehalten. Ist ein Streitfall nicht binnen drei Monaten nach Reklamationsmeldung erledigt oder ein Gerichtsverfahren hängig und ist nicht innert in dieser Frist das eine oder andere Parku schriftlich angezeigt worden, dann verfallen zurückbehaltende Beträge zugunsten von Parku; die Ansprüche der Benutzer untereinander sind davon unberührt.

Andere und weitergehende Rechte der Benutzer aus Verletzung des Mietvertrags gegeneinander, insbesondere Schadenersatz, bleiben vorbehalten. Die gegenseitige Haftung der Benutzer für indirekte und Folgeschäden, einschliesslich entgangenen Gewinn, ist jedoch ausgeschlossen.

VIII. Bereitstellen von Parkplätzen

1. Rechtsverhältnis

Parku stellt vermietenden Benutzern ihre Plattform entgeltlich zur Verfügung, damit diese Parkplätze den anderen Benutzern zur vorübergehenden Miete anbieten und über die Plattform entsprechende Mietverträge abschliessen und über Parku Parkplatzgebühren einziehen können, alles jeweils gemäss den Bestimmungen dieser AGB.

2. Registrierung von Parkplätzen

Zu vermietende Parkplätze müssen vom vermietenden Benutzer auf der Plattform als solche registriert sein. Erforderlich sind hierzu die Adresse des Parkplatzes, dessen Bezeichnuung (z.B. eindeutige Parkplatz-Nr.) anzugeben, ein Foto des Parkplatzes, , eine Anfahrtsbeschreibung zum Parkplatz (ggf. mit Zugangscodes für Tore), die gewünschten Parkplatzgebühren, die Zeiten, an denen der Parkplatz zur Verfügung steht und ggf. eine Befristung der Registrierung. Diese Angaben und Inhalte können zusammen mit Angaben über den vermietenden Benutzer veröffentlicht werden. Sie müssen vollständig und korrekt und dürfen nicht irreführend sein. Parku kann die Registrierung von Parkplätze, die nicht den Anforderungen von Parku entsprechen, jederzeit entschädigungslos zurückweisen, sperren oder löschen, womit diese nicht mehr gemietet werden können. Parku informiert den vermietenden Benutzer entsprechend. Nach besonderer Absprache kann ein vermietender Benutzer seine Parkplätze durch Parku auf der Plattform registrieren lassen; die Registrierung gilt diesfalls als genehmigt und verbindlich, wenn der vermietende Benutzer ihr nicht binnen zwei Tagen nach ihrer Anzeige widerspricht.

Ab der erfolgreichen Registrierung eines Parkplatzes und solange diese besteht kann dieser von anderen Benutzern zu den gemäss Registrierung verfügbaren Zeiten über die Plattform gemietet werden. Der vermietende Benutzer darf die Parkplätze zu diesen Zeiten nicht anderweitig vermieten oder anderweitig zur Benutzung freigeben. Der vermietende Benutzer kann die Registrierung eines Parkplatzes jederzeit löschen, die Vermietung aussetzen oder die Zeiten, an welchen der Parkplatz zur Verfügung steht, ändern. Eine Änderung der Angaben, Löschung der Registrierung oder Aussetzen der Vermietung wirkt erst ab deren Umsetzung in der Plattform und tangiert nicht bereits abgeschlossene Mietverträge; sie sind weiterhin zu erfüllen. Der vermietende Benutzer verpflichtet sich, denselben Parkplatz nicht über ein anderes, mit Parku konkurrierendes System oder selbst anzubieten, solange er ihn auch über die Plattform anbietet (diese Pflicht erlischt fünf Jahre nach der erstmaligen Registrierung des Parkplatzes).

Parku ist mit Bezug auf die registrierten Parkplätze zu keinen besonderen Verkaufs- oder Werbemassnahmen verpflichtet. Sie werden auf der Plattform entsprechend den Grundsätzen der Plattform für Benutzer angeboten. Parku kann diese Grundsätze, insbesondere die Darstellung, Funktionsweise und Sortierung der Parkplätze auf der Plattform, jederzeit nach freiem Ermessen ändern. Parku darf mit den bei ihr registrierten Parkplätzen werben und darf vermietende Benutzer als Kunden von Parku ausweisen und als Referenz bei Dritten angeben.

Der vermietende Benutzer kann die zur Vermietung bereitgestellten Parkplätze während deren Registrierung mit dem Parku-Logo nach den Vorgaben von Parku kennzeichnen, ist dazu aber nicht verpflichtet.

3. Entgelt

Die Registrierung von Parkplätzen ist kostenlos. Der vermietende Benutzer schuldet Parku jedoch für jeden von ihr vermittelten Mietvertrag eine Abschlussprovision in der Höhe von einem Drittel der im Rahmen des Mietvertrags geschuldeten Parkplatzgebühren; dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag ausserhalb der Plattform abgeschlossen werden sollte, der Vertrag mit Parku beendet wurde, der Mietvertrag jedoch während der Registrierung des Parkplatzes auf der Plattform abgeschlossen wurde, oder der Mietvertrag einvernehmlich aufgelöst wurde. Die Provision wird mit dem Abschluss des Mietvertrags sofort (bzw. zeitgleich mit der Fälligkeit einer allfälligen zusätzlichen Parkplatzgebühr, vgl. Ziff. VIII.5) fällig, und zwar unabhängig davon, ob der Vertrag korrekt abgewickelt wird und insbesondere unabhängig davon, ob die geschuldeten Gebühren auch bezahlt oder nach Bezahlung ganz oder teilweise zurückerstattet wurden. Etwaige Umtriebe im Zusammenhang mit einem Parkplatz, an denen Parku kein Verschulden trifft, kann Parku dem vermietenden Benutzer in Rechnung stellen.

4. Zahlungsmodalitäten

Die im Rahmen des Mietvertrags geschuldeten Parkplatzgebühren werden nach den Bestimmungen dieser AGB zunächst von Parku auf ein Konto von Parku eingezogen und nach Abzug der Provisionen, etwaigen Kosten und Strafzahlungen an den vermietenden Benutzer ausbezahlt, vorbehältlich der Regelungen dieser AGB (vgl. insbesondere Ziff. VII.4 oben). Dies erfolgt spätestens [] 8 Tage nach dem Ende eines Monats auf das registrierte Konto des Benutzers, dies unter Vorlage einer Abrechnung mit den tatsächlich eingenommenen Parkplatz-, Bearbeitungs- und Strafgebühren, zurückbehaltenen Gebühren, Provisionen, Strafgebühren, etwaigen Inkasso- und anderen Aufwendungen, für welche der vermietende Benutzer verantwortlich ist, sowie etwaigen geschuldeten, aber bisher nicht bezahlten Parkplatz- und Strafgebühren. Das Delcredere-Risiko bezüglich Parkplatz- und Strafgebühren trägt der vermietende Benutzer.

Alle Gebühren verstehen sich inklusive einer Mehrwertsteuer von 8%, soweit sie anfällt.

5. Fehlverhalten, Probleme und Streitfälle

Es gelten die Bestimmungen gemäss Ziff. VII.4 oben. Stellt ein vermietender Benutzer fest, dass er einen Parkplatz nicht wie vereinbart zur Verfügung stellen kann, hat er dessen Registrierung unverzüglich anzupassen. Bereits abgeschlossene Mietverträge tangiert dies nicht, doch hat er die betreffenden mietenden Benutzer unverzüglich zu informieren. Auf Anweisung des vermietenden Benutzers erstattet Parku bereits eingenommene Gebühren zurück, soweit die Provisions- und sonstigen Ansprüche von Parku gedeckt sind.

IX. Datenschutz

Parku kann die im Rahmen der Benutzung der Plattform ihr übermittelten und von ihr erhobenen Personendaten des Benutzers für den Betrieb, die Analyse der Nutzung und die Weiterentwicklung der Plattform und Dienstleistungen der Parku nutzen, für den Abschluss und die Abwicklung der mit registrierten Benutzern abgeschlossenen Verträge (einschliesslich Inkasso und Prüfung der Kreditwürdigkeit), für eigene Marketing-Zwecke und für andere, jeweils angegebene oder gesetzlich vorgesehene Zwecke. Parku kann diese Daten auch im Ausland bearbeiten lassen.

Der Benutzer erlaubt Parku, ihm E-Mails mit möglicherweise interessanten Angeboten und neuen Entwicklungen bei Parku zuzustellen; er kann diese Erlaubnis jederzeit durch Mitteilung an Parku oder gemäss den Angaben am Ende der jeweiligen E-Mails widerrufen. Ebenso erlaubt der Benutzer Parku, ihn zwecks Vertragsabwicklung, für Befragungen oder zwecks kommerzieller Kommunikation anzurufen.

Auf der Website von Parku können sog. Cookies zum Einsatz kommen. Cookies sind dem Benutzer übermittelte und von diesem automatisch gespeicherte Codes, anhand welcher er bei einem späteren Besuch widererkannt werden kann. Der Benutzer kann seinen Browser so einstellen, dass er Cookies nicht mehr annimmt oder nach jeder Sitzung löscht. Parku setzt Cookies zur Analyse der Nutzung von Parku und seinen Dienstleistungen, zur Sicherstellung der korrekten Funktionsweise der Website, zur Steuerung von etwaiger Werbung und für das automatische Anmelden ein. Werden Cookies vollständig blockiert, funktioniert die Website möglicherweise nicht mehr korrekt.

Parku kann Drittanbietern erlauben, bei Besuchern der Website von Parku eigene, Parku-fremde Cookies zu setzen. Es sind dies namentlich Firmen, die Parku helfen, die Benutzung von Website von Parku nachzuverfolgen, zu analysieren und zu verstehen, Firmen, die Werbung auf Website von Parku schalten, darstellen oder verwalten und diese mit Hilfe von Cookies messen und gezielter durchführen können, sowie Betreiber von Sozialen Netzwerken, die mit gewissen Funktionalitäten in Website von Parku eingebunden sind (z.B. Like-Button). Sie können dadurch möglicherweise erkennen, wann welche Benutzer Website von Parku wie nutzen; sie können diese Angaben mit Daten verknüpfen, die sie anderweitig gesammelt haben, anhand ihrer Daten bestimmte Benutzer auch identifizieren (z.B. weil diese ein Konto auch bei ihnen haben) und diese Daten für eigene Zwecke verwenden. Diesbezüglich gelten etwaige Datenschutzerklärungen dieser Firmen; für deren Datenbearbeitung übernimmt Parku keine Verantwortung. Die betreffenden Personendaten können in Länder übermittelt werden, die über keinen angemessenen Datenschutz verfügen.

Die Benutzer dürfen Personendaten anderer Benutzer, die sie im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Benutzung der Plattform erhalten, ausschliesslich im Zusammenhang mit der Plattform und der über diese angebotenen Dienstleistungen, einschliesslich der Parkplatzmiete, bearbeiten und dies nur soweit erforderlich.

X. Gewährleistung, Technische Störungen, Wartung

Parku ist um die Verfügbarkeit und korrekte Funktion der Plattform (einschliesslich der Website von Parku) bemüht, gewährleistet diese jedoch nicht, ebenso nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Angaben, einschliesslich der Identität und weiteren Angaben der registrierten Benutzer und Parkplätze (Parku überprüft diese ggf. nicht). Parku übernimmt keine Gewähr dafür, dass die angebotenen Parkplätze für den vorgesehenen Gebrauch geeignet und vertragsgemäss sind oder benutzt werden können. Parku gewährleistet nicht, dass die Plattform für bestimmte Zwecke tauglich ist und keine Rechte Dritter verletzt.

Die Plattform eignet sich nicht für Personen, die auf die Verfügbarkeit eines als verfügbar oder von ihnen für den betreffenden Zeitraum gemieteten Parkplatz zwingend angewiesen sind, insbesondere weil damit gerechnet werden muss, dass dieser auch durch Unberechtigte belegt sein könnte.

Die Plattform oder Teile davon können wegen Wartungsarbeiten oder anderen Gründen zeitweise nicht oder nur beschränkt verfügbar sein, ohne dass den Nutzern bzw. dem Mitglied hieraus Ansprüche gegenüber Parku erwachsen.

XI. Haftungsausschluss

Die Haftung von Parku ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und für Hilfspersonen ausgeschlossen. Parku haftet nicht für Schäden aus den Mietverhältnissen, die über die Plattform abgeschlossen wurden, und nicht für technische Probleme, aufgrund derer zur Vermietung angebotene Parkplätze nicht, verspätet oder fehlerhaft dargestellt werden oder sonst zu Störungen in der Vertragsabwicklung führen. Parku haftet nicht für Schäden, die Benutzern oder Dritten durch das Verhalten von anderen Benutzern oder Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Missbrauch der Plattform entstehen.

XII. Schadloshaltung

Verstösst ein Benutzer gegen die vorliegenden Bestimmungen, gesetzliche Bestimmungen oder die mit einem anderen Benutzer im Zusammenhang mit der Plattform abgeschlossenen Verträge, oder wird ein solcher Verstoss geltend gemacht, wird dieser Benutzer Parku mit Bezug auf sämtliche diesbezüglichen Ansprüche eines anderen Benutzers oder eines Dritten schad- und klaglos halten. Parku zeigt bei ihr eingegangene Ansprüche innert angemessener Frist an und erlaubt dem zur Schadloshaltung verpflichteten Benutzer die Abwehr dieser Ansprüche. Er trägt die Kosten, einschliesslich jener der Rechtsvertretung von Parku.

XIII. Übertragung von Rechten und Pflichten an Dritte, Subunternehmen

Parku behält sich vor, ihren Vertrag mit dem Benutzer und einzelne oder alle Rechte und Pflichten daraus einem Dritten zu übertragen oder durch Dritte ausüben oder erfüllen zu lassen. Benutzer benötigen hierfür hingegen die vorgängige, schriftliche Zustimmung von Parku.

XIV. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und | oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und|oder Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und|oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und|oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

XV. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das von diesen AGB geregelte Vertragsverhältnis zwischen Parku und den Benutzer sowie den Benutzern untereinander untersteht schweizerischem Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Vertragsverhältnissen sind die Gerichte der Stadt Zürich ausschliesslich zuständig, sofern die gesetzlichen Bestimmungen keine anderen Gerichte als zwingend zuständig vorsehen. Parku kann Ansprüche gegen Benutzer auch vor den Gerichten an deren Wohnort geltend machen.

Zürich, den 22.11.2012

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