Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf dieser Seite findest Du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Registrierung auf und die Nutzung der ParkU-Plattform („Plattform-AGB“) sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Parkplätzen durch mietende Nutzer auf der ParkU-Plattform („Vermietungs-AGB“).





Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Registrierung auf und die Nutzung der ParkU-Plattform („Plattform-AGB“)


I. Allgemeines


1. Anwendungsbereich

Die ParkU – Verwaltung GmbH & Co. KG (nachfolgend „ParkU“ genannt) bietet über die Website www.parku.de sowie über verschiedene weitere Zugangswege (z. B. Apps) eine Plattform zur Vermietung von Parkplätzen in bestimmten Städten und Regionen an (nachfolgend „Plattform“ genannt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Registrierung auf und Nutzung der Plattform (nachfolgend auch „AGB“ oder „Plattform-AGB" genannt) regeln die Beziehung der auf der Plattform registrierten Benutzer (nachfolgend "Benutzer" oder „Nutzer“ genannt) sowohl gegenüber ParkU mit Bezug auf die Benutzung der Plattform und der Dienste von ParkU sowie teilweise auch der Benutzer untereinander als Vermieter (nachfolgend auch „vermietender Benutzer“ genannt) und Mieter (nachfolgend auch „mietender Benutzer“ genannt) der über die Plattform vermittelten Parkplätze. Das jeweilige Vertragsverhältnis zur konkreten Anmietung / Vermietung der Parkplätze unterliegt den Regelungen der jeweils regional anwendbaren Vermietungs-AGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages gültigen Fassung sowie etwaiger sonstiger Bedingungen (s. dazu auch unter Ziffer V). Der Benutzer erkennt mit seiner Registrierung diese AGB als für ihn für diesen Anwendungsbereich als rechtlich verbindlich an. Abweichend von den Vermietungs-AGB können zwischen dem mietenden und vermietenden Benutzer auch andere Geschäftsbedingungen bzw. Vertragsinhalte vereinbart werden. Sofern dies der Fall ist, wird dies insbesondere im Fall von anderen AGB des vermietenden Benutzers im Angebot / Transaktionsprozess gesondert aufgeführt und durch den mietenden Benutzer gesondert akzeptiert (z. B. durch Ankreuzen einer Checkbox).

2. Änderungen

ParkU kann diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen anpassen, kündigt dies jedoch vorab mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf geeignete Weise (z. B. per E-Mail) an. Ohne Widerspruch innerhalb dieser Frist und in jedem Fall mit der weiteren Nutzung der Plattform nach Ablauf der Frist durch den Benutzer gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird ParkU den Benutzer mit Übersendung der geänderten AGB hinweisen. Alternativ kann ParkU Nutzer dazu auffordern, die geänderten AGB aktiv zu akzeptieren. Alle sonstigen Änderungen dieser AGB oder davon abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3. Länderfassungen

ParkU ist in verschiedenen Ländern tätig und unterhält dort Tochtergesellschaften für das regionale Geschäft (nachfolgend „Ländergesellschaften“ genannt). Nutzer von ParkU haben die Möglichkeit, Parkplätze sowohl über die Angebote von ParkU (in Deutschland) als auch über alle Ländergesellschaften anzumieten. Dabei gilt Folgendes im Hinblick auf das Vertragsverhältnis:

a) Das Vertragsverhältnis über die Nutzung der Plattform kommt stets zwischen dem Nutzer und der ParkU – Verwaltung GmbH & Co.KG zustande – und zwar unabhängig davon, über welche regionale Plattform sich der Nutzer registriert. Die ParkU – Verwaltung GmbH & Co.KG ist die zentrale Betreiberin sämtlicher Angebote von ParkU (sowohl der Plattform in Deutschland als auch der Plattformen aus den Bereichen der Ländergesellschaften, die zusammen eine einheitliche Plattform bilden). Es finden jedoch je nach Land u. U. gesonderte Regelungen Anwendung, die in einer spezifischen Länderfassung der Plattform-AGB geregelt sind (sofern vorhanden). Dies wird dem Nutzer bei Registrierung entsprechend angezeigt. Sofern keine gesonderten Regelungen bestehen, findet die vorliegende Version der AGB Anwendung.

b) Unabhängig vom Rechtsverhältnis über die Nutzung der Plattform kommen Verträge über die Vermittlung von Parkplätzen jeweils zwischen dem Nutzer und der Ländergesellschaft zustande, in deren Vertriebsgebiet der Parkplatz gelegen ist. Dies wird dem Nutzer stets bei Buchung angezeigt. Es gilt dann die jeweilige Länderfassung der Vermietungs-AGB (für Deutschland: Vermietungs-AGB).


II. Registrierung


1. Allgemeines

Die Plattform und deren Dienste dürfen ausschließlich von registrierten Benutzern genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung der Plattform ist nur dabei nach gesonderter Vereinbarung mit ParkU zulässig. Die Registrierung ist kostenlos und nicht übertragbar. Das Benutzerkonto ist personenbezogen und darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Inaktivität von mehr als 180 Tagen ist ParkU berechtigt, Benutzerkonten zu löschen und das Vertragsverhältnis zu beenden.

2. Registrierungsvoraussetzungen

Bei der Registrierung sind die jeweiligen Pflichtfelder ordnungsgemäß und korrekt auszufüllen (insbesondere: Name, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie bei juristischen Personen Firma und Handelsregistereintrag, sofern erforderlich die USt-IdNr.). Mietende Benutzer müssen Angaben zum Kennzeichen ihres Fahrzeuges machen. Der Benutzer sichert zu, dass seine Angaben stets aktuell, vollständig und wahrheitsgetreu sind und belegt dies auf Verlangen.

Gewählte Benutzernamen dürfen weder irreführend, obszön, herablassend noch auf sonstige Weise anstößig oder unlauter sein. Passwörter müssen sicher gewählt werden.

Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. ParkU kann eine solche ohne Angabe von Gründen ablehnen.

3. Vertragsbeginn und Aufnahme als Benutzer

Der Benutzer ist registriert, wenn er seinen Registrierungsantrag ausgefüllt und übermittelt, den AGB zugestimmt und von ParkU eine Willkommens-E-Mail empfangen hat. Mit seiner Registrierung schließt der Benutzer einen Vertrag mit ParkU über die Benutzung der Plattform und der damit verbundenen Dienstleistungen von ParkU ab. Diese AGB und etwaige weitere Bestimmungen, auf die in den AGB verwiesen wird, sind Teil dieses Vertrages. ParkU kann von Benutzern auch die Unterzeichnung eines schriftlichen Vertragswerks verlangen und den Vertrag bei nicht fristgerechter Unterzeichnung und Rücksendung fristlos kündigen.

4. Beendigung des Vertrags

Der Benutzer kann die Benutzerschaft und damit den Vertrag mit ParkU, soweit gesetzlich zulässig, jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch Ausübung der entsprechenden Funktion auf der Plattform oder schriftliche Kündigung beenden. Mit Erhalt der Kündigung kann ParkU das Benutzerkonto und die weitere Nutzung der Plattform sofort ganz oder teilweise sperren. Die Beendigung des Vertrags wird jedoch erst wirksam, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Es besteht kein Streit zwischen dem Benutzer und einem anderen Benutzer bezüglich eines Mietverhältnisses für einen Parkplatz (vgl. Ziff. VII.4);
  • Alle Forderungen von ParkU und Verbindlichkeiten gegenüber ParkU sind ausgeglichen;
  • Der Benutzer bietet aktuell keine Parkplätze über die Plattform an.
  • Der Benutzer hat aktuell keinen Parkplatz über die Plattform gemietet.
  • ParkU bestätigt per E-Mail die Kündigung des Vertrags. ParkU hat das Recht (aber nicht die Pflicht), mit Beendigung des Vertrags alle über den Benutzer gespeicherten Angaben, Inhalte und Transaktionsdaten ohne Ankündigung zu löschen und ihn als gelöscht auszuweisen.

    ParkU ist berechtigt, einen Benutzer, soweit gesetzlich zulässig, jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist von der Plattform auszuschließen, d. h. die Benutzung und damit den Vertrag mit ParkU zu beenden, ohne dass dem Benutzer hieraus Ansprüche gegen ParkU erwachsen. Ein jederzeitiges, fristloses Kündigungsrecht gilt insbesondere bei Verstößen des Benutzers gegen die vorliegenden AGB oder weitere AGB von ParkU. ParkU ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), einen Benutzer entschädigungslos vorübergehend zu sperren oder definitiv auszuschließen, wenn Hinweise bestehen, dass dieser Benutzer mit einem anderen gesperrten oder ausgeschlossenen Benutzer im selben Haushalt lebt, gegen die vorliegenden AGB oder weitere AGB von ParkU verstoßen wurde oder wird, oder sonst ein Missbrauch vorliegt. ParkU teilt dem Benutzer die Sperrung oder den Ausschluss bzw. Kündigung schriftlich, über die Plattform und / oder per E-Mail, mit.

    Bestehende Mietverträge für Parkplätze sind durch eine Beendigung der Benutzung und Auflösung des Vertrags mit ParkU nicht tangiert. Sie können nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden, sofern diese AGB nichts anderes vorsehen.


    III. Pflichten des Benutzers


    1. Benutzerkonto

    Der Benutzer ist verpflichtet, sein Passwort jederzeit geheim zu halten. Besteht der Verdacht oder die Gewissheit, dass ein Dritter das Passwort kennt, muss es unverzüglich geändert werden. Der Benutzer steht für alle Handlungen, die unter Einsatz seines Benutzernamens und Passworts erfolgen, gegenüber ParkU und anderen Benutzern wie für seine eigenen ein. Die diesbezüglichen Aufzeichnungen von ParkU werden von den Parteien als vermutungsweise richtig, vollständig und beweiskräftig anerkannt.

    2. Benutzen der Plattform

    Die Plattform darf – sofern nicht anders vereinbart (z. B. durch eine Vereinbarung über den Einsatz einer API) – nur manuell und nur wie von dieser vorgesehen benutzt werden. Die Verwendung von Mechanismen, Software oder sonstiger Scripts, welche die Plattform belasten oder den offenkundigen oder erklärten Interessen von ParkU zuwiderlaufen können, ist untersagt. Insbesondere dürfen keine Crawler, Suchroboter oder andere automatisierte Verfahren zum Auslesen von Daten oder Benutzern der Plattform verwendet werden. Benutzer dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Plattform zur Folge haben könnten, und auch sonst nicht in störender Weise auf die Plattform einwirken. Es ist Benutzern untersagt, von der Plattform generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren.

    Benutzer dürfen die Plattform nicht für irgendeine Form von Werbung nutzen. Insbesondere dürfen die auf der Plattform veröffentlichten Inhalte keine Links oder Internet-Adressen enthalten. Ferner ist auch ein Weiterverkauf / eine Weitervermittlung von Leistungen über die Plattform nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich abweichend mit ParkU vereinbart wird.

    ParkU kann mit den Benutzern über die Plattform kommunizieren und ihnen auf diese Weise rechtsverbindlich Mitteilungen zukommen lassen. Dies geschieht z. B. durch Push-Mittleilungen in Apps und / oder ergänzend durch Informations-E-Mails. Sie gelten als zugegangen, sobald sie auf der Plattform für die betreffenden Benutzer abrufbar sind. Dies gilt auch dann, wenn ParkU dem Benutzer den Eingang neuer Mitteilungen per E-Mail anzeigen sollte und diese E-Mail-Anzeige nicht funktioniert. Es ist Sache der Benutzer, die Plattform regelmäßig auf den Eingang neuer Mitteilungen zu überprüfen.

    3. Umgehung / Vertragsstrafe

    Benutzer sind nicht berechtigt, die Funktionen von ParkU / der Plattform zu nutzen, um hierüber andere Parksysteme zu umgehen und sich der Zahlung von Parkplatzgebühren (z. B. aus einem anderen Rechtsverhältnis) zu entziehen (nachfolgend zusammenfassend „Umgehung“ genannt). Insbesondere darf dies nicht über eine Kombination von verschiedenen Parksystemen / Einfahr- und Ausfahrsystemen erfolgen. ParkU ist in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung sämtlicher Verträge mit dem Benutzer mit sofortiger Wirkung berechtigt. Ferner verpflichtet sich der Benutzer für jeden Fall einer Umgehung eine Vertragsstrafe in Höhe von € 500,- an ParkU zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt. ParkU behält sich vor, Buchungen von Nutzern – auch im Nachhinein – auf den Verdacht auf Umgehungen hin zu analysieren.

    4. Geistiges Eigentum, Rechte Dritter, Einhaltung geltenden Rechts

    Texte, bildliche Darstellungen und sonstige Inhalte und Angaben, welche ein Benutzer auf der Plattform in irgendeiner Art und Form (z. B. durch das Foto des zu vermietenden Parkplatzes) veröffentlicht oder auf sonstige Weise über die Plattform kommuniziert, dürfen von ParkU im Zusammenhang mit dem Betrieb der Plattform, der Erbringung ihrer Dienstleistung sowie für deren Bewerbung und Dokumentation (auch unter Verwendung von Screenshots) zeitlich und örtlich unbeschränkt und ohne Vergütung verwendet werden.

    Der Benutzer steht dafür ein, dass diese Texte, bildlichen Darstellungen und sonstigen Inhalte und Angaben keinerlei Immaterialgüter-, Persönlichkeits- und andere Rechte Dritter verletzen oder sonst gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen und er ParkU die vorstehende Nutzung erlauben darf. Die Texte, bildlichen Darstellungen und sonstigen Inhalte und Angaben dürfen nicht beleidigend, herablassend, obszön, diffamierend, belästigend, ehrverletzend, verunglimpfend, rufschädigend, irreführend u. Ä. sein oder zu Verwechslungen führen. Der Benutzer darf auf der Plattform einzig Bilder publizieren, welche er selber erstellt hat oder zu deren bei ParkU vorgesehenen Verwendung der Rechteinhaber zugestimmt hat; dies gilt auch für im Internet schon veröffentlichte Inhalte.

    Der Benutzer verpflichtet sich auch sonst, sich in jeder Hinsicht an geltendes Recht zu halten.

    Texte, bildliche Darstellungen und sonstige Inhalte und Angaben der Plattform dürfen nur soweit und solange verwendet werden, wie dies für eine ordnungsgemäße Inanspruchnahme der über die Plattform angesprochenen Dienstleistungen erforderlich ist. Den Benutzern werden diesbezüglich keinerlei Rechte eingeräumt. Die Verwendung der Logos, Marken und sonstigen Kennzeichen von ParkU ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung und nur im Rahmen der Vorgaben von ParkU zulässig.


    IV. Spezielle Rechte und Pflichten von ParkU

    ParkU bietet den Benutzern ihre Dienstleistungen über die Plattform im Rahmen ihrer Ressourcen, betrieblichen Möglichkeiten und strategischen Ausrichtung an. ParkU ist in der Gestaltung frei. Die Plattform ist über verschiedene Endgeräte / Websites und Apps abrufbar (zusammenfassend auch „Zugangswege“ genannt). Die Entscheidung über die Zugangswege liegt allein im Ermessen von ParkU. ParkU ist berechtigt, diese jederzeit zu ändern, zu erweitern, einzuschränken und einzustellen.

    Die Nutzung von Apps kann von der Annahme zusätzlicher Lizenz- und Nutzungsbedingungen von ParkU und Dritten abhängig sein. Darüber hinaus können auch weitere Kosten entstehen (z. B. Gebühren für mobile Datenverbindungen / Roamingkosten); für diese ist der Benutzer alleine verantwortlich.

    ParkU darf Texte, bildliche Darstellungen und sonstige Inhalte und Angaben des Benutzers so verarbeiten und anpassen, dass diese auf den Websites und in den Apps wie erforderlich dargestellt werden können. Die Darstellungen können je nach Zugangsweg unterschiedlich sein. Benutzer sind allerdings bei einem Vertragsschluss über jeden Zugangsweg in gleicher Art und Weise gebunden.

    ParkU ist nicht verpflichtet, die zur Miete angebotenen Parkplätze auf ihre Tauglichkeit, Verfügbarkeit oder sonst wie zu prüfen.


    V. Miete von Parkplätzen

    Ein Parkplatzmietvertrag wird zwischen vermietenden und mietenden Benutzern stets nach den Bestimmungen von ParkU für die Anmietung von Parkplätzen durch mietende Nutzer („Vermietungs-AGB“) in der jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages gültigen Fassung sowie etwaigen sonstigen besonderen Bedingungen, die sich aus dem Angebot auf der Plattform im Einzelnen ergeben, abgeschlossen; es findet dabei jeweils die Länderfassung der Vermietungs-AGB Anwendung, in deren Bereich der anzumietende Parkplatz fällt bzw. in deren regionalen Bereich der Parkplatz gelegen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. ParkU ist ausschließlich Vermittlerin und nicht Partei dieser Mietverträge und daher auch für deren korrekte Erfüllung nicht verantwortlich. Abweichend hiervon kann ParkU mit von ihr außerhalb der Plattform angemieteten Parkplätzen im Einzelfall auch selbst als Vermieterin auftreten, wobei dies jeweils offengelegt wird und für ParkU dann die gleichen Konditionen gelten wie für andere vermietende Benutzer.


    VI. Datenschutz

    ParkU erhebt im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Daten der Benutzer. Dabei werden die rechtlichen Vorschriften insbesondere des BDSG und TMG beachtet. Ohne Einwilligung der Benutzer wird ParkU Bestands- und Nutzungsdaten der Benutzer nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung erforderlich ist.

    Es findet die Datenschutzerklärung von ParkU Anwendung.


    VII. Gewährleistung, Technische Störungen, Wartung

    ParkU ist um die Verfügbarkeit und korrekte Funktion der Plattform (einschließlich der Website von ParkU) bemüht, gewährleistet diese jedoch nicht, ebenso nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Angaben, einschließlich der Identität und weiterer Angaben der registrierten Benutzer.

    Die Plattform oder Teile davon können wegen Wartungsarbeiten oder anderer Gründe zeitweise nicht oder nur beschränkt verfügbar sein, ohne dass den Nutzern bzw. dem Mitglied hieraus Ansprüche gegenüber ParkU erwachsen.


    VIII. Haftungsausschluss

    Die Haftung von ParkU ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und auf die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von ParkU auf den nach der Art der von ParkU erbrachten Dienstleistung / Vermittlungsleistung vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ParkU.

    ParkU haftet nicht für Schäden aus den Mietverhältnissen, die über die Plattform abgeschlossen wurden, und nicht für technische Probleme, aufgrund derer zur Vermietung angebotene Parkplätze nicht, verspätet oder fehlerhaft dargestellt werden oder die sonst zu Störungen in der Vertragsabwicklung führen. ParkU haftet nicht für Schäden, die Benutzern oder Dritten durch das Verhalten von anderen Benutzern oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Missbrauch der Plattform entstehen.

    Die Haftungseinschränkungen gelten nicht für die Haftung von ParkU wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit.


    IX. Schadloshaltung / Freistellung

    Verstößt ein Benutzer gegen die vorliegenden Bestimmungen, gesetzliche Bestimmungen oder die mit einem anderen Benutzer im Zusammenhang mit der Plattform abgeschlossenen Verträge, oder wird ein solcher Verstoß geltend gemacht, wird dieser Benutzer ParkU mit Bezug auf sämtliche diesbezüglichen Ansprüche eines anderen Benutzers oder eines Dritten auf erstes Anfordern freistellen. ParkU zeigt bei ihr eingegangene Ansprüche innerhalb angemessener Frist an und erlaubt dem zur Schadloshaltung verpflichteten Benutzer die Abwehr dieser Ansprüche. Er trägt die Kosten, einschließlich jener der angemessenen Rechtsvertretung von ParkU.


    X. Übertragung von Rechten und Pflichten an Dritte, Subunternehmen

    ParkU behält sich vor, ihren Vertrag mit dem Benutzer und einzelne oder alle Rechte und Pflichten daraus einem Dritten zu übertragen oder durch Dritte ausüben oder erfüllen zu lassen.


    XI. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und / oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und / oder Wrksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und / oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und / oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.


    XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Das von diesen AGB geregelte Vertragsverhältnis zwischen ParkU und den Benutzern sowie den Benutzern untereinander untersteht deutschem Recht. Für Unternehmer nach § 14 BGB gilt: Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Vertragsverhältnissen sind die Gerichte der Bundeshauptstadt Berlin ausschließlich zuständig, sofern die gesetzlichen Bestimmungen keine anderen Gerichte als zwingend zuständig vorsehen. ParkU kann Ansprüche gegen Benutzer auch vor den Gerichten an deren Wohnort geltend machen.


    Berlin, den 15. April 2016





    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Parkplätzen durch mietende Nutzer auf der ParkU-Plattform („Vermietungs-AGB“)



    I. Allgemeines


    Anwendungsbereich:

    Diese Vermietungs-AGB (nachfolgend auch „AGB“ genannt) regeln das Rechtsverhältnis zwischen mietenden und vermietenden Benutzern der von der ParkU – Verwaltung GmbH & Co. KG (nachfolgend „ParkU“ genannt) betriebenen ParkU-Plattform (nachfolgend auch „Plattform“ genannt). Unter einem mietenden Benutzer ist dabei ein Benutzer der ParkU-Plattform zu verstehen, der einen Parkplatz anmietet; unter einem vermietenden Benutzer ist ein Anbieter von Parkplätzen über die ParkU-Plattform zu verstehen. ParkU selbst ist als Vermittlerin der Parkplätze tätig und von den vermietenden Benutzern als Vertreterin mit Abschlussvollmacht entsprechend bevollmächtigt.


    II. Miete eines Parkplatzes


    1. Rechtsverhältnis

    Der Parkplatzmietvertrag wird zwischen vermietenden und mietenden Benutzern nach den Bestimmungen dieser AGB sowie etwaiger sonstiger besonderer Bedingungen, die sich aus dem Angebot auf der Plattform im Einzelnen ergeben, abgeschlossen; im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. ParkU ist ausschließlich Vermittlerin und nicht Partei dieser Mietverträge und daher auch für deren korrekte Erfüllung nicht verantwortlich. ParkU ist vom vermietenden Benutzer bevollmächtigt, als Vertreterin mit Abschlussvollmacht Verträge mit mietenden Benutzern im Namen und für Rechnung der vermietenden Benutzer abzuschließen sowie die Miete (nachfolgend auch „Parkgebühren“ genannt) von mietenden Benutzern einzuziehen. Abweichend hiervon kann ParkU mit von ihr außerhalb der Plattform angemieteten Parkplätzen im Einzelfall auch selbst als Vermieterin auftreten, wobei dies jeweils offengelegt wird und für ParkU dann die gleichen Konditionen gelten wie für andere vermietende Benutzer.

    2. Mietvertrag

    Der vermietende Benutzer schließt mit dem mietenden Benutzer für den vereinbarten Zeitraum einen befristeten Mietvertrag über die Benutzung des vereinbarten Parkplatzes ab. Der vereinbarte Zeitraum und Parkplatz ergeben sich aus dem entsprechenden Mietprozess der Plattform und werden von dieser verbindlich festgehalten. Hierzu wählt der mietende Benutzer auf der Webseite oder innerhalb der App von ParkU zunächst einen Parkplatz aus, stellt die Start- und Endzeit ein und betätigt dann den Button „Zahlungspflichtig buchen / mieten“. Hierdurch gibt er ein Angebot zur Anmietung des betreffenden Parkplatzes ab, das dann – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – durch die Plattform bzw. durch ParkU für den vermietenden Benutzer angenommen wird.

    Der Abschluss des Mietvertrags wird beiden Parteien durch die Plattform per E-Mail bestätigt. Die E-Mail enthält den Vertragsinhalt inkl. dieser Vermietungs-AGB. Der Vertragstext wird durch ParkU gespeichert. Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.

    Der vermietende Benutzer ist verpflichtet, den vereinbarten Parkplatz zum vereinbarten Zeitpunkt für die fest vereinbarte Dauer in einem zum vorgesehenen Gebrauch tauglichen Zustand zur Nutzung durch den mietenden Benutzer bereitzuhalten.

    Die geschuldete Miete (Parkgebühren) ist für jeden Parkplatz individuell und wird auf der Plattform angezeigt; sie kann sich jederzeit ändern, gilt jedoch mit Abschluss des Mietvertrags als fest vereinbart. In der Miete sind etwaige Nebenkosten bereits enthalten, ebenso die Provision für ParkU.

    Der mietende Benutzer kann jede Anmietung bis zu einer Minute (Webseite) oder einer Sekunde (App) vor Mietbeginn wirksam stornieren. Dem vermietenden Benutzer stehen im Falle einer Stornierung weder eine Vergütung noch Schadensersatzansprüche zu.

    3. Zahlungsmodalitäten

    ParkU ist vom vermietenden Benutzer bevollmächtigt, Zahlungen (Parkgebühren) von den mietenden Benutzern im Namen und für Rechnung des vermietenden Benutzers entgegenzunehmen. ParkU zieht als Bevollmächtigte die zwischen dem vermietenden Benutzer und mietenden Benutzer über die Plattform vereinbarten Parkgebühren nach Abschluss eines Mietvertrags über die jeweils gewählte Zahlungsart für den vermietenden Benutzer ein und nimmt somit die Zahlung für den vermietenden Benutzer entgegen. Der mietende Benutzer stimmt diesem Gebühreneinzug mit Abschluss des Mietvertrags zu. Es stehen die jeweils von ParkU angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung, wobei die Bedingungen hierfür je nach Zahlungsmethode variieren und die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsanbieters Anwendung finden.

    Weiterhin besteht die Möglichkeit, während des Bezahlvorgangs der Parkgebühren Gutscheine über einen bestimmten Geldwert (teilweise auch Promotion-Codes oder Coupons genannt) einzulösen und damit einen unmittelbaren Rabatt auf die Parkgebühren zu erhalten, der ebendiese Gebühren teilweise oder ganz abdecken kann. Sofern der Gutscheinwert die Höhe der Parkgebühren übersteigt, verfällt die Differenz / der Restgutscheinwert. Die Einlösbarkeit von Gutscheinen unterliegt ggf. Beschränkungen in der Verfügbarkeit und im Einlösezeitraum (nachfolgend „Einlösebedingungen“ genannt). Die Einlösebedingungen sind jeweils im Zusammenhang mit dem Gutschein gesondert beschrieben. Eine Auszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Jeder Gutschein kann jeweils nur einmalig eingelöst werden – d. h., eine Mehrfacheinlösung von Gutscheinen / Promotion-Codes / Coupons ist nicht möglich.

    Eine Auszahlung von jeglichem verbliebenen Guthaben auf dem Nutzerkonto (aus etwaigen früheren Aufladungen und Gutschein-Einlösungen) ist nicht möglich. Bestehendes Guthaben auf dem Nutzerkonto kann ausschließlich im Rahmen der Plattform eingesetzt werden.

    Die Zahlung der Parkgebühren erfolgt zunächst an ParkU (als Bevollmächtigte für den Einzug der Zahlungen), welche die ihr bezahlten Gebühren nach Abzug ihrer Provision und ihr sonst zustehender Anteile sowie etwaiger weiterer, vom vermietenden Benutzer geschuldeter Beträge an den vermietenden Benutzer überweist.

    Soweit relevant, wird die Pre-Notification-Frist gem. der SEPA-Regeln auf einen Tag verkürzt.

    Alle Gebühren verstehen sich inklusive Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit sie anfällt.

    ParkU stellt die Parkgebühren dabei im Namen und auf Rechnung des vermietenden Benutzers für den vermietenden Benutzer in Rechnung.

    4. Fehlverhalten, Probleme und Streitfälle, Berechtigung zur Vermietung, Beschädigungen

    Bei Streitfällen (z. B. wegen Mietzeitüberschreitung oder Beschädigung von Eigentum des vermietenden Benutzers durch den mietenden Benutzer) wird ParkU nach besten Kräften angemessen auf eine Einigung der Parteien hinwirken.

    Der vermietende Benutzer ist berechtigt, das Fahrzeug des mietenden Benutzers auf Kosten und Risiko des mietenden Benutzers durch ParkU (bzw. einen von ParkU beauftragten Dritten) abschleppen zu lassen, wenn der vereinbarte Zeitraum überschritten ist oder er sich auf einem anderen Parkplatz des vermietenden Benutzers als dem vereinbarten Parkplatz befindet oder auf sonstige Weise verkehrswidrig parkt. Die Mietdauer und deren Ablauf werden dem mietenden Benutzer über die Plattform angezeigt.

    Sofern ein Benutzer mehrfach die vereinbarte Mietzeit übertritt, nicht vermietete Parkplätze nutzt, Eigentum beschädigt oder in sonstiger Weise sich unzumutbar gegenüber anderen Benutzern verhält und ParkU hierüber Nachweise vorliegen, wird ParkU den betreffenden Benutzer verwarnen. ParkU behält sich ebenfalls vor, das Vertragsverhältnis mit dem betreffenden Benutzer zu beenden und ihn von der Nutzung der Plattform für die Zukunft auszuschließen.

    Andere und weitergehende Rechte der Benutzer aus Verletzung des Mietvertrags gegeneinander, insbesondere Schadenersatz, bleiben vorbehalten. Die gegenseitige Haftung der Benutzer für indirekte und Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, ist jedoch ausgeschlossen.

    Der vermietende Benutzer sichert sowohl gegenüber dem mietenden Nutzer als auch gegenüber ParkU zu, dass er zur Vermietung der gegenständlichen Parkplätze berechtigt ist und diese für den vereinbarten Zweck (Abstellen von PKW) geeignet sind.

    Vermietender und mietender Benutzer sind allein untereinander für die Durchführung des Mietverhältnisses verantwortlich. ParkU haftet nicht für Beschädigungen an sowie Diebstahl von / aus Fahrzeugen und / oder Parkplätzen / Gebäuden, insbesondere nicht bei „Valet Parking“. Gleiches gilt für sonstige Schäden, die im Zusammenhang mit einer Parkplatzanmietung entstehen, soweit diese außerhalb des Verantwortungsbereichs von ParkU liegen.

    5. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

    Dem mietenden Benutzer steht gem. § 312 Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu. Ein Widerrufsrecht besteht auch dann nicht, wenn der vermietende Benutzer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und der mietende Benutzer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Der mietende Benutzer kann jede Anmietung bis zu einer Minute (Webseite) oder einer Sekunde (App) vor Mietbeginn wirksam stornieren.

    6. Steuerliche Pflichten

    Sowohl mietende als auch vermietende Benutzer sind allein selbst für die Erfüllung sämtlicher steuerlicher Pflichten verantwortlich. Dies schließt sowohl die Verpflichtungen zur Abgabe entsprechender Steuererklärungen bei Vermietung von Parkplätzen als auch die Pflicht zum Abführen der erhaltenen Steuern an die zuständige Behörde ein. Die Nutzer sind dabei allein verantwortlich, zu ermitteln, welche Behörde für sie zuständig ist. ParkU erteilt weder steuerliche noch rechtliche Beratung an Benutzer.


    III. Spezielle Pflichten des mietenden Benutzers

    Die gemieteten Parkplätze dürfen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie vorgesehen sind, d. h. in der Regel für das vorübergehende Parken von PKWs. Die Fahrzeuge müssen den geltenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere den Straßenverkehrsgesetzen am jeweiligen Ort, an dem sich der Parkplatz befindet (einschließlich seiner Verordnungen), entsprechen. Deren Vorschriften sind mangels anderer Vorgaben vor Ort oder des vermietenden Benutzers vom mietenden Benutzer auch auf dem Parkplatzgelände zu befolgen.

    Die Benutzung des Parkplatzes darf weder Dritte noch den vermietenden Benutzer in ihren / seinen berechtigten Interessen beeinträchtigen. Der Parkplatz und das umliegende Gelände müssen sorgfältig benutzt und dürfen nicht in einer über die ordnungsgemäße Nutzung hinausgehenden Weise genutzt sowie weder beschädigt noch verschmutzt werden. Schäden und andere Umstände, die eine Nutzung zum vorgesehenen Gebrauch beeinträchtigen, sind dem vermietenden Benutzer sofort anzuzeigen.

    Ein mietender Benutzer darf nur den von ihm gemieteten Parkplatz benutzen und dies nur im vereinbarten Zeitraum. Er darf den Parkplatz nicht untervermieten oder Dritten zur Verfügung stellen.

    Der mietende Benutzer schuldet dem vermietenden Benutzer die vereinbarten Parkgebühren und bei Fehl- oder Übernutzung ggf. auch zusätzliche Parkplatz- und Strafgebühren. Sie werden sofort fällig.

    Der mietende Benutzer verpflichtet sich darüber hinaus, ggf. weitere Parkplatz-/ objektspezifische Haus- und/oder Nutzungsordnungen des vermietenden Benutzers einzuhalten (die z.B. in der Einfahrt des Gebäudes aushängen oder dem mietenden Benutzer vom vermietenden Benutzer vorab mitgeteilt werden.)


    IV. Schadloshaltung / Freistellung

    Verstößt ein Benutzer gegen die vorliegenden Bestimmungen, gesetzliche Bestimmungen oder die mit einem anderen Benutzer im Zusammenhang mit der Plattform abgeschlossenen Verträge oder wird ein solcher Verstoß geltend gemacht, wird dieser Benutzer ParkU mit Bezug auf sämtliche diesbezüglichen Ansprüche eines anderen Benutzers oder eines Dritten auf erstes Anfordern freistellen. ParkU zeigt bei ihr eingegangene Ansprüche innerhalb angemessener Frist an und erlaubt dem zur Schadloshaltung verpflichteten Benutzer die Abwehr dieser Ansprüche. Er trägt die Kosten, einschließlich jener der angemessenen Rechtsvertretung von ParkU.


    V. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietungs-AGB ganz oder teilweise nichtig und / oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und / oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und / oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und / oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.


    VI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Das von diesen AGB geregelte Vertragsverhältnis zwischen ParkU und den Benutzern sowie den Benutzern untereinander untersteht deutschem Recht. Für Unternehmer nach § 14 BGB gilt: Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Vertragsverhältnissen sind die Gerichte der Bundeshauptstadt Berlin ausschließlich zuständig, sofern die gesetzlichen Bestimmungen keine anderen Gerichte als zwingend zuständig vorsehen. ParkU kann Ansprüche gegen Benutzer auch vor den Gerichten an deren Wohnort geltend machen.


    Berlin, den 15. April 2016